Mit jeder Spende bist du Teil einer echten Veränderung im Leben eines anderen Menschen. Gleichzeitig kannst du Spenden bis 300 € problemlos in deiner Steuererklärung geltend machen – ganz ohne gesonderte Bescheinigung.
In Deutschland gilt nach § 50 Abs. 2 EStDV die sogenannte vereinfachte Zuwendungsbestätigung. Das bedeutet: Bis zu einem Betrag von 300 € pro Jahr (seit 2021, zuvor 200 €) reicht als Nachweis bereits ein Kontoauszug, eine Überweisungsbestätigung oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking. Einen offiziellen Spendenbeleg der Organisation benötigst du dafür nicht.
Wir danken allen Wegbegleitern, Kooperationspartnern und Sponsoren unserer Stiftung!